Informationen für Eltern

Das Stellen eines Antrags - Was müssen Sie als Eltern tun ?

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindes/ Jugendlichen können einen Antrag auf Integrationshilfe zur Schulbegleitung stellen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schulbegleitung wird beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt gestellt.

In der Regel fordert der Leistungsträger ein Gutachten des schul- bzw. amtsärztlichen Dienstes nach Antragseingang an.

Erziehungsberechtigte können jedoch auch bereits dem Antrag ärztliche, therapeutische, sonderpädagogische oder falls vorhanden, Berichte und Gutachten der Schule beifügen.

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, sollte innerhalb von 3 Wochen eine Entscheidung über die Kostenübernahme getroffen werden. Diese wird den Antragstellern mittels förmlichen Bescheid mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen - Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VIII

Den rechtlichen Rahmen bildet der § 5 des SGB VIII, in dem eindeutig vom Gesetzgeber auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hingewiesen wird:

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht

  1. Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
  2. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

(Quelle: SGB VIII, § 5 Wunsch- und Wahlrecht)

Was bedeutet dies für Sie?

Sie als Eltern entscheiden darüber, von wem Ihr Kind begleitet und betreut werden soll. Wenn Sie eine bestimmte Einrichtung bevorzugen, so sollte dies respektiert werden!

Gibt es eine Eigenbeteiligung an den Kosten ?

Die Leistungsträger können weder vom Kind noch von den Eltern eine Eigenbeteiligung an den Kosten der Schulbegleitung verlangen.

Die Leistungen - Unterstützung durch ISN

Die ISN begleitet den Schüler / die Schülerin über gesamten Schulalltag. In Ausnahmefällen findet die Betreuung auch bis in den Nachmittag hinein statt (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Elternabend).

Insgesamt kann die ISN Ihnen als Eltern folgende Leistungen anbieten:

  • Elternberatung, Hospitation zur Früherkennung
  • Unterstützung bei alltäglichen Anforderungen, z. B. auf dem Schulweg oder den/die Schüler/in vom Bus/Taxi holen und nach dem Unterricht wieder zum Bus/Taxi bringen
  • Umsetzung der schulischen Anforderungen während des Unterrichts in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft
  • Hilfestellung beim An- und Ausziehen, Ein- und Ausräumen der Schultasche, Herrichten der Schulsachen für denn Unterricht, Unterstützung in den Pausen
  • Betreuung bei der Basisversorgung z.B. Toilettengang, Essen, Waschen etc.
  • Begleitung des Schülers/der Schülerin in der Selbständigkeit
  • Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
  • Emotionale Unterstützung des Schülers / der Schülerin und Stärkung in ihrer Persönlichkeit
  • Aufbau und Aufrechterhaltung der Lernfreude des Schülers/der Schülerin
  • Kontakt zu den Eltern herstellen und pflegen
  • Regelmäßige Dokumentation zur Vorlage bei den Hilfeplangesprächen
  • Gemeinsame Besprechungen mit den Klassenlehrern und der Schulleitung